Denkmalschutz

In Deutschland gibt es zahlreiche Kulturell historische Bauwerke die unter dem Schutz der Denkmalschutzbehörden stehen - für  die dauerhafte Erhaltung und Pflege – der Denkmalpflege.

Sie zählen zu den so genannten Kulturgütern des Landes, die in ihrem architektonischen Stil und in der ihre Zeitepoche und Einzigartigkeit baulich nicht verändert oder gar zerstört werden dürfen. Ob es sich bei einem Bauwerk um ein Denkmal handelt, überprüfen die zuständigen Regierungspräsidien im Einvernehmen mit der jeweiligen Stadt durch die untere Denkmalschutzbehörde. Zur korrekten Sicherstellung dieser Aufgabe gibt es das Denkmalrecht, in dem die Gesetze des Denkmalschutzes festgelegt sind.

In den Denkmallisten sind fast alle in diesen Schutz gestellten Gebäude aufgenommen und verzeichnet. Diese Verzeichnisse können bei der Denkmlaschutzbehörde eingesehen werden
Der Denkmalschutz ist eine EU-weite Aufgabe, die die einzelnen Länder unterschiedlich in ihre direkte Verantwortung nehmen. Das Denkmalrecht zählt zu den "besonderen Verwaltungsrechten" und zählen zum öffentlichen staatsrecht.
 
In Deutschland ist der Denkmalschutz eine Angelegenheit der Bundesländer, das Denkmalschutzgesetz existiert seit 1972.

Schützenswert sind hierbei Bauwerke, wie Schlösser, Kirchen, Bahnhöfe, Wohnhäuser und Industriebauten, aber auch archäologische Fundstellen, Kleindenkmale, Statuen, Gärten und Parks. Die wichtigste Unterscheidung ist, ob es sich um ein Kulturdenkmal / Einzeldenkmal handelt, oder nur um eine schützenswerte Fassade des jeweiligen Objektes.