Direkte Förderungen
Es gibt verschiedene staatliche, teilstaatlich geförderte und private Quellen, die bei der Erhaltung von denkmalgeschützten Objekten, bei anstehenden Sanierungen bezüglich einer Förderung angefragt werden können.
Entsprechende Steuergesetze ermöglichen es den einzelnen Bundesländern, auch fördernde Maßnahmen auf bestehende bundeseigene Haushaltsmittel zu ergreifen,
Mit Vorlage der Dokumentation über die Eignung als denkmalgeschütztes Objekt, kann hierzu bei den zuständigen Regierungspräsidien angefragt werden.
Der Bund, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, übernimmt hierbei ggf. einen Teil der notwendigen Finanzierung durch Zuschüsse. Insbesondere bei national interessanten Denkmälern oder bei rechtlich bereits festgelegten Förderprogrammen. Über die aktuellen Förderprogramme und steuerlichen Vergünstigungen kann man sich über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, kurz Wirtschaftsministerium auf http://www.bmwi.de informieren.
In manchen Bundesländern gibt es ein Landesamt für Denkmalpflege, das im jeweiligen Regierungspräsidium eingegliedert ist. Bei der vom Bundesland abhängigen ein- bis dreistufigen Verwaltung, obliegt die Klärung von Förderungen immer bei der untersten Denkmlaschutzbehörde.
Private Initiativen, die von Stiftungen gefördert werden, arbeiten eng mit den staatlichen Einrichtungen zusammen und unterstützen diese in der Öffentlichkeitsarbeit. Mit ihren Veranstaltungen und kostenfreien Versendungen, werben sie für ein zunehmendes Bewusstsein in der Bevölkerung. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz http://www.denkmalschutz.de sammelt darüber hinaus Spenden und unterstützt auch mit Treuhandstiftungen und Darlehen in Frage kommende Projekte.